
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen besonderen Anforderungen nach § 62 WHG und der AwSV. Wir beschichten Auffangwannen, Gruben und Anlagenflächen als zertifizierter Fachbetrieb.
Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe wie Öle, Kraftstoffe, Säuren oder Laugen gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden, unterliegen dem § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Die Fläche muss so beschaffen sein, dass nichts davon ins Grundwasser oder in Gewässer gelangen kann — und die Arbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Ausführung durch einen nach WHG zertifizierten Fachbetrieb.
Systeme, die gegen die jeweiligen wassergefährdenden Stoffe beständig sind.
Nahtlose Ausführung ohne Fugen oder Übergänge als Schwachstelle.
Lagerung und Umschlag wassergefährdender Stoffe.
Auffangwannen und Lagerflächen für Chemikalien.
Güllegruben und Lagerung wassergefährdender Stoffe.
Abfüll- und Umschlagbereiche für wassergefährdende Stoffe.
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Für ein stimmiges Schutzkonzept kommt es nicht nur auf die eigentliche Fläche an. Auch angrenzende und besonders beanspruchte Bereiche sollten mit einbezogen werden.
Aufgetragen wird im Spritzverfahren — zwei flüssige Komponenten werden erst unmittelbar vor dem Austritt aus der Spritzpistole gemischt und reagieren erst auf der Fläche zur fertigen, nahtlosen Beschichtung.
Das Material wählen wir passend zu den jeweiligen wassergefährdenden Stoffen — nicht jede Chemikalie stellt dieselben Anforderungen an die Beständigkeit.

Fläche, Nutzung und Fotos senden.
Bewertung von Untergrund und Belastung.
Passender Aufbau für Ihren Einsatzfall.
Festpreis ohne versteckte Kosten.
Umsetzung und gemeinsame Abnahme.


Ob Boden, Fahrzeug, Becken oder individuelle Oberfläche: Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Frank Weber und sein Team melden sich in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.